1. Die Beschwerden des Betroffenen zu 1. sowie der weiteren Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meißen vom 27.04.2011 werden
z u r ü c k g e w i e s e n.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gegenstand des Verfahrens ist das Umgangsrecht des leiblichen Bruders mit seiner Schwester, nachdem diese adoptiert wurde.
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