1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tuttlingen vom 2. November 2010 - 2 F 437/10 -
aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Tuttlingen
zurückverwiesen.
2. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 7.700,- €.
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