Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuss vom 12.05.2021 wird als unzulässig verworfen.
II.Die Antragstellerin wird ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuss vom 12.05.2021 für verlustig erklärt.
III.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner zu 90 % und der Antragstellerin zu 10 % auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.280,00 € festgesetzt.
I.
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