Die Beschwerde der Mutter gegen den am 14. Februar 2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg und ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren werden zurückgewiesen.
Die Mutter hat die Kosten der Beschwerdeverfahren zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
Dem Vater wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter gleichzeitiger Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwältin Katrin Zink, bewilligt.
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