1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg - Familiengericht - vom 17.04.2013, Az.:
2. Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; im Übrigen wird die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens dem Amtsgericht übertragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
4. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ..., Neubandenburg, beigeordnet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|