OLG Saarbrücken - Beschluss vom 03.02.2010
9 WF 123/09
Normen:
ZPO § 572;
Vorinstanzen:
AG Lebach, vom 21.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 340/09

Rechtsfolgen der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Nichtabhilfeverfahren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2010 - Aktenzeichen 9 WF 123/09

DRsp Nr. 2010/5286

Rechtsfolgen der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Nichtabhilfeverfahren

Ein Nichtabhilfebeschluss in einem Verfahren, das die Ablehnung eines Richters zum Gegenstand hat, ist aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Nichtabhilfebeschluss nicht hinreichend erkennen lässt, dass das Erstgericht das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis genommen und sich damit auseinander gesetzt hat.

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lebach vom 21. Dezember 2009 - 2 F 340/09 UEUK - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Lebach zurückverwiesen.

Normenkette:

ZPO § 572;

Gründe:

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten in dem Verfahren 2 F 340/09 UEUK des Amtsgerichts - Familiengericht - Lebach auf Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch.