Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 15.03.2011 (Az.: 5 F 439/10) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Erörterung und Entscheidung an das Amtsgericht Gardelegen zurückverwiesen, auch zur Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht ist bei einem Verfahrenswert von 3.000,- € wegen unrichtiger Sachbehandlung gerichtskostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.
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