Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 10. April 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Anordnung der Betreuung und die Auswahl des Betreuers.
Auf Anregung der Betreuungsbehörde hat das Amtsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und Anhörung der Betroffenen mit Beschluss vom 18. Januar 2013 deren Betreuung angeordnet und die Beteiligte zu 1 zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten bestellt.
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