1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 34.423,36 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung die Anordnung eines dinglichen Arrestes
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|