BGH - Urteil vom 05.05.1993
XII ZR 88/92
Normen:
BGB § 1361 Abs. 4, § 1605 ; ZPO § 2, § 3, § 511a;
Fundstellen:
EzFamR ZPO § 3 Nr. 32
EzFamR aktuell 1993, 311
FamRZ 1993, 1423
FuR 1993, 297
NJW-RR 1993, 1026
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,
AG Alzey,

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, Urteil vom 05.05.1993 - Aktenzeichen XII ZR 88/92

DRsp Nr. 1994/3653

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Der Wert der Beschwer, der von dem Gericht bei einem Rechtsstreit wegen der Erteilung einer Auskunft gem. §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen ist, bestimmt sich auf Seiten des Verurteilten nach dessen Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist grundsätzlich der für eine sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 4, § 1605 ; ZPO § 2, § 3, § 511a;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien schwebt seit dem Jahre 1989 ein Ehescheidungsverfahren. Die Klägerin verlangt mit der vorliegenden Klage vom Beklagten im Wege der Stufenklage Unterhalt. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat den Beklagten verurteilt,

"Auskünfte über die Höhe all seiner Einkünfte von September 1988 bis Dezember 1989 zu erteilen und entsprechende Unterlagen über alle Einnahmen von September 1988 bis Dezember 1989 vorzulegen."