Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Forchheim vom 31.05.2016 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin, ihr das Anwesen H. in N. zur alleinigen Nutzung zu überlassen und die Wohnung zu räumen und herauszugeben, zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens in erster und zweiter Instanz zu tragen.
3.Der Verfahrenswert wird in erster und zweiter Instanz auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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