Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei eidesstattlicher Versicherung
BGH, Beschluß vom 27.06.2003 - Aktenzeichen IXa ZB 62/03
DRsp Nr. 2003/11042
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei eidesstattlicher Versicherung
»Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kann nicht mit Rücksicht auf eine gerichtsbekannte eidesstattliche Versicherung des Schuldners und das ihr zugrundeliegende Vermögensverzeichnis verneint werden.«