OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.08.1996
5 WF 42/96
Normen:
ZPO § 114 § 323 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 620
NJWE-FER 1997, 212

Rechtsschutzinteresse für Abänderung eines Unterhaltstitels bei freiwilliger Leistung der verlangten Erhöhung

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.08.1996 - Aktenzeichen 5 WF 42/96

DRsp Nr. 1997/5652

Rechtsschutzinteresse für Abänderung eines Unterhaltstitels bei freiwilliger Leistung der verlangten Erhöhung

»Ist der Unterhaltsanspruch (hier: durch streitiges Endurteil) tituliert, so kann für eine Abänderungsklage das Rechtsschutzinteresse auch dann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die verlangte Erhöhung freiwillig leistet«

Normenkette:

ZPO § 114 § 323 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 620
NJWE-FER 1997, 212