OLG Naumburg - Beschluss vom 27.06.2007
3 WF 197/07
Normen:
BGB § 1599 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 432
OLGReport-Naumburg 2007, 1037
Vorinstanzen:
AG Dessau, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 550/06

Rechtsschutzinteresse für Vaterschaftsanfechtungsklage bei Anerkennung der Vaterschaft durch Dritten

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 3 WF 197/07

DRsp Nr. 2007/18592

Rechtsschutzinteresse für Vaterschaftsanfechtungsklage bei Anerkennung der Vaterschaft durch Dritten

»Erkennt ein Dritter fristgerecht die Vaterschaft an - und stimmt die Mutter zu - fehlt einer Anfechtung der Vaterschaft grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, da mit der Zustimmung nach § 1599 Abs. 2 BGB dasselbe Ziel einfacher und kostengünstiger erreicht werden kann.«

Normenkette:

BGB § 1599 Abs. 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger war mit der gesetzlichen Vertreterin der Beklagten, der Kindesmutter Y. St. verheiratet. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Dessau vom 14. Juni 2006, Az.: 3 F 308/05 S, wurde die Ehe mit Rechtskraft zum 15.08.2006 geschieden (Bl. 6 ff. d. A.).

Noch während des laufenden Scheidungsverfahrens wurde von der vormaligen Ehefrau des Klägers am 05.06.2006 die minderjährige Beklagte geboren.

Mit Urkunde des Jugendamtes der Stadt Dessau vom 06.02.2007, Urkunden-Register-Nummer: ...83/2007, hat sodann der Lebensgefährte der Kindesmutter, M. G. , die Vaterschaft betreffend die Beklagte mit Zustimmung der Kindesmutter anerkannt (Bl. 27 d. A.).