OVG Saarland - Beschluss vom 27.08.2010
2 B 235/10
Normen:
GG Art. 6; GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 9; AufenthG § 27 Abs. 1; AufenthG § 28 Abs. 2 S. 1; BGB § 1566 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 06.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 L 446/10

Regelmäßiger, über bloße Besuche hinausgehender Kontakt der Ehepartner als Voraussetzung für die Anerkennung einer familiären Lebensgemeinschaft trotz längerer räumlicher Trennung; Berücksichtigung von Angaben der Betroffenen in einem Ehescheidungsverfahren zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft im aufenthaltsrechtlichen Verfahren; Vereinbarkeit einer Beweisaufnahme im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens mit dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot

OVG Saarland, Beschluss vom 27.08.2010 - Aktenzeichen 2 B 235/10

DRsp Nr. 2010/15897

Regelmäßiger, über bloße Besuche hinausgehender Kontakt der Ehepartner als Voraussetzung für die Anerkennung einer familiären Lebensgemeinschaft trotz längerer räumlicher Trennung; Berücksichtigung von Angaben der Betroffenen in einem Ehescheidungsverfahren zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft im aufenthaltsrechtlichen Verfahren; Vereinbarkeit einer Beweisaufnahme im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens mit dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot