OLG Brandenburg - Beschluss vom 17.05.2010
10 UF 10/10
Normen:
BGB § 1685;
Vorinstanzen:
AG Bad Freienwalde, vom 10.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 60 F 174/09

Regelung des Umgangs zwischen Großeltern und Enkelkind

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2010 - Aktenzeichen 10 UF 10/10

DRsp Nr. 2010/8915

Regelung des Umgangs zwischen Großeltern und Enkelkind

Bestehen Konflikte zwischen den Großeltern eines Kindes väterlicherseits und der nach dem Tod des Vaters hinterbliebenen Mutter, so sind jedenfalls dann, wenn Konflikte bestehen, denen das Kind hilflos ausgeliefert ist, Umgangskontakte dem Wohl des Kindes nicht förderlich.

Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 1685;

Gründe:

I. Die Antragsteller zu 1. und 2., Großeltern väterlicherseits, begehren Umgang mit ihrem jetzt sechs Jahre alten Enkelsohn R.... Dieser lebt im Haushalt seiner allein sorgeberechtigten Mutter, besucht den Kindergarten und soll im Sommer dieses Jahres eingeschult werden. R...s Vater ist am 20.7.2007 gestorben. Im Zusammenhang mit der Nachlassregelung kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Großeltern und der Mutter. R... wurde alleiniger Erbe seines Vaters und hat sich zur Absicherung einer Darlehensrückzahlungsforderung der Großeltern von 246.550 € diesen gegenüber in notarieller Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen.