OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.12.2010
8 U 622/09-164
Normen:
ZPO § 244; BGB § 667;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 1170
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 13.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 31/09

Rückforderung abgehobener Barbeträge gegenüber dem Betreuer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2010 - Aktenzeichen 8 U 622/09-164

DRsp Nr. 2011/6061

Rückforderung abgehobener Barbeträge gegenüber dem Betreuer

Erfolgreiche Inanspruchnahme eines Betreuers auf Herausgabe von aus dem Vermögen der Betreuten stammenden Geldes, welches nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.11.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 12 O 31/09 - wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn der Kläger leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 244; BGB § 667;

Gründe: