BGH - Urteil vom 27.06.2012
XII ZR 203/09
Fundstellen:
FamRB 2012, 299
FamRZ 2012, 1623
ZEV 2013, 336
Vorinstanzen:
LG München I, vom 29.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 23520/06
OLG München, vom 17.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 2745/08

Rückforderung von während der Ehe erbrachten Vermögenszuwendungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - Aktenzeichen XII ZR 203/09

DRsp Nr. 2012/15726

Rückforderung von während der Ehe erbrachten Vermögenszuwendungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Tatbestand

Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten im vorliegenden Verfahren wie im vor dem Senat geführten Parallelverfahren (XII ZR 47/09) um die Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen, die der Kläger (im Folgenden: Ehemann) während der Ehe an die Beklagte (im Folgenden: Ehefrau) erbrachte.