Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten im vorliegenden Verfahren wie im vor dem Senat geführten Parallelverfahren (XII ZR 47/09) um die Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen, die der Kläger (im Folgenden: Ehemann) während der Ehe an die Beklagte (im Folgenden: Ehefrau) erbrachte.
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