BFH, Beschluß vom 03.04.2002 - Aktenzeichen VIII B 186/01
DRsp Nr. 2002/10070
Rückforderungsanspruch auf Kindergeld
Gegenüber dem Rückforderungsanspruch der Familienkasse kann sich der Kindergeldberechtigte auf den Wegfall seiner Bereicherung nicht berufen. Ausnahmsweise kann jedoch ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer Kindergeldfestsetzung vorliegen (Anschluss an BFH-Urt. v. 26.07.2001 - VI R 163/00, BFHE 196, 274).