BFH - Beschluß vom 03.04.2002
VIII B 186/01
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; BGB § 818 Abs. 3 ; EStG § 70 ;

Rückforderungsanspruch auf Kindergeld

BFH, Beschluß vom 03.04.2002 - Aktenzeichen VIII B 186/01

DRsp Nr. 2002/10070

Rückforderungsanspruch auf Kindergeld

Gegenüber dem Rückforderungsanspruch der Familienkasse kann sich der Kindergeldberechtigte auf den Wegfall seiner Bereicherung nicht berufen. Ausnahmsweise kann jedoch ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer Kindergeldfestsetzung vorliegen (Anschluss an BFH-Urt. v. 26.07.2001 - VI R 163/00, BFHE 196, 274).

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; BGB § 818 Abs. 3 ; EStG § 70 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.