Die Kläger wenden sich gegen die Rücknahme von Einbürgerungen, die Ausweisung, die Rückgabe von Reiseausweisen sowie gegen die Befristung von Aufenthaltserlaubnissen.
Die 1969 und 1971 geborenen Kläger zu 1) und 2) reisten im September 1989 in das Bundesgebiet ein. Sie stellten unter dem Alias-Nachnamen "{I.}" Asylanträge und gaben an, als Staatenlose aus dem Libanon zu kommen.
Ende 1989 wurde die Klägerin zu 3) geboren.
Im Oktober 1990 lehnte das Bundesamt die Asylbegehren der Kläger zu 1) und 2) ab, weil Asyl keinen Schutz vor allgemeinen Bürgerkriegsgefahren (im Libanon) gewähre.
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