OVG Niedersachsen - Urteil vom 27.09.2007
11 LB 108/07
Normen:
Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit zur Verminderung der Staatenlosigkeit; Übereinkommen z. Verminderung der Staatenlosigkeit; VwVfG § 48 ; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1 ; VwVfG § 48 Abs. 2 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2008, 67
FamRZ 2008, 1078
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 12.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 246/05

Rücknahme einer Einbürgerung; minderjähriges Kind; Täuschungshandlung der Eltern - Einbürgerung; Einbürgerung: Rücknahme; Einbürgerung: Täuschung; Kind, minderj.

OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 11 LB 108/07

DRsp Nr. 2008/2224

Rücknahme einer Einbürgerung; minderjähriges Kind; Täuschungshandlung der Eltern - Einbürgerung; Einbürgerung: Rücknahme; Einbürgerung: Täuschung; Kind, minderj.

»Während der Minderjährigkeit eines Kindes kann dessen durch eine Täuschungshandlung der Eltern erlangte Einbürgerung grundsätzlich jedenfalls dann zurückgenommen werden, wenn es dadurch nicht staatenlos wird.«

Normenkette:

Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit zur Verminderung der Staatenlosigkeit; Übereinkommen z. Verminderung der Staatenlosigkeit; VwVfG § 48 ; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1 ; VwVfG § 48 Abs. 2 3 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Kläger wenden sich gegen die Rücknahme von Einbürgerungen, die Ausweisung, die Rückgabe von Reiseausweisen sowie gegen die Befristung von Aufenthaltserlaubnissen.

Die 1969 und 1971 geborenen Kläger zu 1) und 2) reisten im September 1989 in das Bundesgebiet ein. Sie stellten unter dem Alias-Nachnamen "{I.}" Asylanträge und gaben an, als Staatenlose aus dem Libanon zu kommen.

Ende 1989 wurde die Klägerin zu 3) geboren.

Im Oktober 1990 lehnte das Bundesamt die Asylbegehren der Kläger zu 1) und 2) ab, weil Asyl keinen Schutz vor allgemeinen Bürgerkriegsgefahren (im Libanon) gewähre.