OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.02.1994
1 U 114/90
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DRsp I(147)321a
DRsp Nr. 1996/4101
DRsp-ROM Nr. 1996/4101
DfS Nr. 1995/157
OLGReport-Frankfurt 1994, 147
OLGReport-Frankfurt 1994, 147
VRS 89, 168
VRS 89, 168
VersR 1995, 796
VersR 1995, 796
r+s 1995, 258
r+s 1995, 258
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/M. - Urteil - 2/4 O 22/88,

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 50 % - hier: Kollision mit wendendem Panzer

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.1994 - Aktenzeichen 1 U 114/90

DRsp Nr. 1996/795

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 50 % - hier: Kollision mit wendendem Panzer

1. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind auch die in einer neurotischen Fehlverarbeitung bestehenden psychischen Unfallfolgen zu berücksichtigen.2. Eine Schmerzensgeldrente kann neben Kapital nur ausnahmsweise zugesprochen werden, dann nämlich, wenn die Verletzungsfolgen sich dem Geschädigten ihrer Art und ihrem Ausmaß nach lebenslang als ganz besonders schmerzlich ständig vor Augen stellen werden und nicht damit zu rechnen ist, daß sie irgendwann abklingen oder der Geschädigte sich an sie gewöhnen können wird.3. 50000 DM [25000 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes materiellen Zukunftsschadens unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens für einen Mann (Kraftfahrer) aus Verkehrsunfall (Wendemanöver eines Bergepanzergespanns) für Mittelgesichtsfraktur, beiderseitige Kiefer- und Nasenbeinfraktur und multiple Prellungen.Mehrfacher stationärer Aufenthalt, u.a. mit operativer Revision der Mittelgesichtsfraktur, zeitweilig flüssige Ernährung. Anschließend ambulante Nachbehandlungen.