OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.08.2007
5 UF 101/06
Normen:
HausratsVO § 5 ; HausratsVO § 15 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 83
Vorinstanzen:
AG Groß Gerau, - Vorinstanzaktenzeichen 75 F 1070/05

Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen Ehegatten bei rechswidriger Innehältung der Wohnung - Reichweite der Nutzungsvergütung analog §§ 5 Abs. 2, 15 HausratsVO

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 5 UF 101/06

DRsp Nr. 2008/2087

Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen Ehegatten bei rechswidriger Innehältung der Wohnung - Reichweite der Nutzungsvergütung analog §§ 5 Abs. 2, 15 HausratsVO

»Eine analog §§ 5 Abs. 2, 15 HausratsVO festzusetzende Nutzungsvergütung regelt nur die Nutzungszeit, die dem Auszugsverpflichteten zur Vermeidung von Härten bewilligt wird, nicht dagegen den Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen Ehegatte, der die Wohnung rechtswidrig weiter innehält.«

Normenkette:

HausratsVO § 5 ; HausratsVO § 15 ;

Entscheidungsgründe: