1. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25.04.2008 wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger können eine Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.634,90 € festgesetzt (5.019,30 € für Klageantrag Ziff. I., 15.615,60 € für Klageantrag Ziff. II. und 5.000,00 € für Klageantrag Ziff. III.).
I.
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