Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.10.2013 wird im Haupt- und Hilfsantrag zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 4.398,55 festgesetzt.
5.Der Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragsgegnerin wird abgewiesen.
I.
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