Checkliste: Inhaltskontrolle von Scheidungsvereinbarungen |
Grundsatz der Disponibilität der Scheidungsfolgen bleibt bestehen |
||||||
Aber: Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen darf durch vertragliche Vereinbarungen nicht unterlaufen werden |
||||||
|
keine ungerechtfertigte Lastenverteilung |
|||||
|
keine evident einseitige Gestaltung |
|||||
|
besonders genaue Prüfung, wenn in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen wird |
größere Dispositionsfreiheit in den Randbereichen des Scheidungsfolgenrechts |
||||
|
|
↓ |
|
↓ |
||
Unterhalt |
||||||
Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts |
Randbereiche des Scheidungsfolgenrechts |
|||||
(Reihenfolge der Bedeutung) |
(Reihenfolge der Bedeutung) |
|||||
↓ |
↓ |
|||||
↓ |
↓ |
|||||
|
↓ |
|||||
|
Krankheitsvorsorgeunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2, erste Variante, Abs. 3 BGB) |
|||||
Versorgungsausgleich |
||||||
Bedeutung wie Altersunterhalt (gleiche Stufe) |
||||||
Ausschluss oder Modifikation ist nach den gleichen Kriterien zu prüfen wie beim vollständigen oder teilweisen Unterhaltsverzicht |
||||||
bei deutlich gehobenen beiderseitigen Versorgungsverhältnissen weitgehende Dispositionsbefugnis
|
||||||
Zugewinnausgleich |
||||||
am weitesten der ehevertraglichen Disposition zugänglich |
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|