Scheidungsfolgenvereinbarungen: Checkliste zur Inhaltskontrolle

Checkliste: Inhaltskontrolle von Scheidungsvereinbarungen

 

Grundsatz der Disponibilität der Scheidungsfolgen bleibt bestehen

Aber: Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen darf durch vertragliche Vereinbarungen nicht unterlaufen werden

 

keine ungerechtfertigte Lastenverteilung

 

keine evident einseitige Gestaltung

 

besonders genaue Prüfung, wenn in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen wird

größere Dispositionsfreiheit in den Randbereichen des Scheidungsfolgenrechts

 

 

 

Unterhalt

Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts

Randbereiche des Scheidungsfolgenrechts

(Reihenfolge der Bedeutung)

(Reihenfolge der Bedeutung)

Betreuungsunterhalt (§  1570 BGB)

Aufstockungsunterhalt (§  1573 Abs.  2 BGB)

Krankheitsunterhalt (§  1572 BGB)

Ausbildungsunterhalt (§  1575 BGB)

Altersunterhalt (§  1571 BGB)

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§  1573 BGB)

 

 

Krankheitsvorsorgeunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt (§  1578 Abs.  2, erste Variante, Abs.  3 BGB)

Versorgungsausgleich

Bedeutung wie Altersunterhalt (gleiche Stufe)

Ausschluss oder Modifikation ist nach den gleichen Kriterien zu prüfen wie beim vollständigen oder teilweisen Unterhaltsverzicht

bei deutlich gehobenen beiderseitigen Versorgungsverhältnissen weitgehende Dispositionsbefugnis

 

Zugewinnausgleich

am weitesten der ehevertraglichen Disposition zugänglich