1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Backnang vom 29.11.2010 wird als unzulässig
verworfen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Verfahrenswert der Beschwerde: Bis 1.200,00 €
I. Die Beteiligten führten vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Backnang einen Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt. Mit Beschluss vom 29.11.2010 entschied das Familiengericht über die geltend gemachten Ansprüche. Die dazu ergangene Kostenentscheidung (Nr. 3 der Entscheidungsformel) lautete auf Kostenaufhebung.
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