OLG Brandenburg, vom 10.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 UF 37/06
AG Eberswalde, vom 24.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 29/05
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
BGH, Beschluß vom 17.01.2007 - Aktenzeichen XII ZA 42/06
DRsp Nr. 2007/3044
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, jedoch höchstens bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.