Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 13. Mai 2016 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Kosten im grundbuchamtlichen Verfahren nicht zu erheben sind.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 28.000 € festgesetzt.
I.
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