Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg im Breisgau vom 01./06.07.2022 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Ablehnung der Festsetzung von Ordnungsmitteln in einem Umgangsverfahren.
Antragsteller und Antragsgegnerin sind Eltern der Kinder G. H., geboren 2013, und S. H., geboren 2017. Die Kinder lebten nach der Trennung der Eltern im Februar 2019 zunächst bei der Mutter. Über den Umgang des Vaters mit beiden Kindern hatten die Eltern am 12.11.2019 im Verfahren
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