Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bernau bei Berlin vom 29.11.2021 (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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Mit Beschluss vom 23.10.2018 hatte das Amtsgericht dem Vater für das vorliegende Sorgerechtsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Unter dem 18.08.2020 wurde die Zahlung monatlicher Raten von 54 € angeordnet.
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