Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Potsdam vom 3. Dezember 2019 - 44a
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Dem seinerzeit einkommenslosen Beschwerdeführer ist mit Beschluss des Amtsgerichts vom 03.01.2017 für das Kindschaftsverfahren 44a
Nach den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung verfügt der Beschwerdeführer derzeit über monatliche Nettoeinkünfte von 3.616,36 €, wobei 1.029,50 € auf Erwerbseinkommen und 2.586,86 € auf den Bezug von Übergangsbeihilfe entfallen.
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