1. Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 29.08.2022 (Az.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3. Der Gebührenwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.600 € festgesetzt.
I.
Mit Urkunde des Notars D... B..., mit Amtssitz in Cottbus, vom 07.05.2021 (Ur.-Nr. .../2021), hat Herr Dr. med. U... H... das in den Grundbüchern des Amtsgerichts Berlin-Mitte von Prenzlauer Berg Blatt ... N und Blatt ... N verzeichnete Wohnungs - und Teileigentum an die minderjährigen Kinder seiner Ehefrau, die Beteiligten zu 1. und 2., übertragen.
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