Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 29.11.2019 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I)
Die Antragstellerin und Kindesmutter wendet sich mit ihrem Rechtsmittel gegen den Beschluss, mit dem das Amtsgericht ihr Verfahrenskostenhilfe für einen gegen den Kindesvater gerichteten Antrag versagt hat, ihr die Befugnis zur Beantragung der Taufe für das Kind J., geboren am 06.12.20.., zu übertragen.
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