VGH Bayern - Urteil vom 21.03.2007
12 B 04.975
Normen:
VwGO § 124a Abs. 3 Satz 4 ; BSHG § 90 ; BGB § 254 Abs. 2 ; BGB § 1908 Abs. 1 Abs. 1 ; BGB § 1833 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 310
Vorinstanzen:
VG München, vom 15.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen M 15 K 03.3454

Sozialhilferecht (einschließlich Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld): Sozialhilfe, Überleitung eines Schadensersatzanspruches, Negativevidenz, Auseinandersetzung um das Bestehen des Anspruchs wegen eventuellen, Mitverschuldens aus unterlassener Schadensminderung bleibt dem Prozess um den Anspruch selbst vorbehalten, Überleitungsermessen

VGH Bayern, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 12 B 04.975

DRsp Nr. 2008/6442

Sozialhilferecht (einschließlich Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld): Sozialhilfe, Überleitung eines Schadensersatzanspruches, Negativevidenz, Auseinandersetzung um das Bestehen des Anspruchs wegen eventuellen, Mitverschuldens aus unterlassener Schadensminderung bleibt dem Prozess um den Anspruch selbst vorbehalten, Überleitungsermessen

Normenkette:

VwGO § 124a Abs. 3 Satz 4 ; BSHG § 90 ; BGB § 254 Abs. 2 ; BGB § 1908 Abs. 1 Abs. 1 ; BGB § 1833 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Überleitung eines eventuellen Schadensersatzanspruches des Hilfeempfängers (nachfolgend HE) gegen ihn.