FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.12.2008
3 K 28/06
Normen:
EStG § 31 S. 2; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 32a Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 3 K 28/06

DRsp Nr. 2009/3759

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums

Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Ehepaares mit drei Kindern durch den Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge und den Betreuungsbedarf in den Jahren 2000 bis 2004 begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Normenkette:

EStG § 31 S. 2; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 32a Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die vollständige Anerkennung von Vorsorgeaufwendungen, die Anerkennung von Ausbildungs- und Studienkosten der Kinder sowie die Freistellung des Existenzminimums.

Der Kläger erzielte in 2000 bis 2004 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie in 2000 Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Kläger haben in den Streitjahren teils für 3, teils für 2 Kinder Kindergeld erhalten. Aus den streitgegenständlichen ESt-Bescheiden ergeben sich folgende Kennzahlen:

zu versteuerndes Einkommen festgesetzte Einkommensteuer

2000 120.792 DM 28.308 DM

2001 116.745 DM 24.886 DM

2002 48.530 EUR 14.586 EUR

2003 50.658 EUR 13.416 EUR

2004 55.971 EUR 12.448 EUR