Der 1961 geborene Kläger, der als Triebfahrzeugführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, ist geschieden. Er hat sechs Kinder, von denen das älteste die im Streitjahr 17-jährige xxxxxx (M) ist, die bei ihrer Mutter, an die auch das Kindergeld von monatlich 250 DM ausgezahlt wurde, lebte. M war ab März 1999 gegen ein Entgelt von 1.430 DM brutto nichtselbständig tätig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|