Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und Widerklage
OLG Bamberg, Beschluß vom 18.08.1994 - Aktenzeichen 2 UF 140/93
DRsp Nr. 1995/7527
Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und Widerklage
Ähnlich wie im Fall der Klage auf Erhöhung und der Widerklage auf Herabsetzung des titulierten Unterhalts ist auch im Fall der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und Widerklage der Wert von Klage und Widerklage zur Berechnung des Streitwertes zu addieren, da Klage und Widerklage nicht denselben Streitgegenstand betreffen.