OLG Hamm, Beschluß vom 13.05.1996 - Aktenzeichen 5 WF 95/96
DRsp Nr. 1997/562
Streitwert im Scheidungsverfahren
Zur Festsetzung des Streitwertes in Scheidungsverfahren bei Belastung der Parteien aus Grundvermögen und unterdurchschnittlichem Umfang und Bedeutung der Sache.