Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 18. August 2011 verkündeten Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Haldensleben, Zweigstelle Wolmirstedt, wird auf ihre Kosten verworfen.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 300.
I. Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Trennungsunterhalt in Anspruch.
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