OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.06.2007
6 WF 88/07
Normen:
GKG § 48 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 535
NJW-RR 2008, 310
Vorinstanzen:
AG Lampertheim, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 265/06

Streitwerterhöhung bei Ausscheidung der Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Träger

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 6 WF 88/07

DRsp Nr. 2008/12544

Streitwerterhöhung bei Ausscheidung der Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Träger

»Zur Erhöhung des Streitwertes durch die Arbeitslosenhilfe für den Fall, dass die Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Träger ausscheidet.«

Normenkette:

GKG § 48 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss den Wert für das Scheidungsverfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt und zusätzlich Werte für eine Folgesache und einen im Zusammenhang mit der Scheidung abgeschlossenen Vergleich festgesetzt.