I. Die seit 1983 verheiratete Schuldnerin übte in den Jahren 1988 bis 1996 eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus; seither ist sie zahlungsunfähig. Sie ließ sich zur Schuldnerberaterin ausbilden und war fortan als solche tätig. Am 21. Juli 2004 beantragte der weitere Beteiligte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin. Am 14. September 2004 stellte die Schuldnerin einen entsprechenden Antrag und beantragte zusätzlich Restschuldbefreiung sowie die Stundung der Verfahrenskosten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|