Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des 5. Zivilsenats Senat für Familiensachen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 20. November 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|