Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 27.06.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gronau wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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