Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 11.7.2022 -
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die 199X geborene Kindesmutter und der 196X geborene Kindesvater schlossen im Mai 20XX die Ehe miteinander, welche mittlerweile geschieden worden ist. Der Kindesvater ist erwerbsgemindert und bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000,00 Euro netto.
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