OLG Köln - Beschluss vom 20.12.2022
II-10 UF 83/22
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Geilenkirchen, vom 11.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 27/21

Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender Kritik- und Urteilsfähigkeit des Kindesvaters hinsichtlich des Schutzes seiner Kinder vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs

OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2022 - Aktenzeichen II-10 UF 83/22

DRsp Nr. 2023/7063

Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender Kritik- und Urteilsfähigkeit des Kindesvaters hinsichtlich des Schutzes seiner Kinder vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs

Bei eingeschränkter Kritik- und Urteilsfähigkeit des Kindesvaters hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit seiner Kinder vor sexuellem Missbrauch durch den Lebensgefährten der Mutter sind die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und die Fremdunterbringung der Kinder wegen Gefährdung des Kindeswohls aufrechtzuerhalten.

Tenor

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 11.7.2022 - 12 F 27/21 - wird zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe

I.

Die 199X geborene Kindesmutter und der 196X geborene Kindesvater schlossen im Mai 20XX die Ehe miteinander, welche mittlerweile geschieden worden ist. Der Kindesvater ist erwerbsgemindert und bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000,00 Euro netto.