A. Gegenstand der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren ist die Frage, ob Bestimmungen des seit dem 1. Juli 1977 geänderten Unterhaltsrechts für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten sowie ihre Anwendung auf Ehen, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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