Der Erblasser hat durch Testament vom 7.11.1986 seine Nichte und deren Angehörige (Beteiligte zu 1 bis 3) als Miterben zu je 1/3 eingesetzt. Am 21.6.1990 hat er die Beteiligte zu 4 geheiratet, jedoch kein neues Testament errichtet. Die Beteiligte zu 4 hat das Testament gem. § 2079 Satz 1 BGB angefochten.
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