KG - Beschluß vom 18.07.1995
1 W 7491/93
Normen:
DDR: RAG § 25 Abs. 2 ; DDR: ZGB § 372 § 375 ; EGBGB Art. 3 Abs. 3 Art. 25 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 23
FGPrax 1995, 200
FamRZ 1996, 125
NJ 1995, 652
RAnB 1996, 50

Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

KG, Beschluß vom 18.07.1995 - Aktenzeichen 1 W 7491/93

DRsp Nr. 1996/20045

Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

»Hat ein Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in den alten Bundesländern, der in der Zeit zwischen dem 1.1.1976 und dem 2.10.1990 verstorben ist, über sein »Westvermögen« letztwillig verfügt, über sein in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen aber keine Regelung getroffen, setzt eine Testamentsauslegung in die Richtung, die für das »Westvermögen« ermittelte Erbeinsetzung erstrecke sich auch auf das erwähnte Immobilienvermögen, voraus, daß in dem Testament für solche Auslegung irgendein - wenn auch unvollkommener - Anhalt besteht. Allgemeine Erwägungen, der Erblasser habe über das Immobilienvermögen nicht verfügt, weil er es seinerzeit als wertlos angesehen habe, rechtfertigen für sich allein eine Auslegung in dem erwähnten Sinne nicht.«

Normenkette:

DDR: RAG § 25 Abs. 2 ; DDR: ZGB § 372 § 375 ; EGBGB Art. 3 Abs. 3 Art. 25 Abs. 1 ;

Sachverhalt:

AG: Gesetzliche Erbfolge LG: Testamentarische Erbfolge