Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der Aktivierung der Forderung aus der Erbeinsetzung
BFH, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen VIII R 60/03
DRsp Nr. 2006/19473
Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der Aktivierung der Forderung aus der Erbeinsetzung
»1. Eine für den Gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen (hier: Altenheim) bestimmte Erbschaft ist als Betriebseinnahme zu versteuern.2. Im Hinblick auf § 14HeimG ist die Forderung des Trägers eines Altenheims aus der Erbeinsetzung durch einen früheren Heimbewohner grundsätzlich erst zu aktivieren, wenn feststeht, dass die Erbeinsetzung rechtswirksam war.«