Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern und der Rückkehr zu der sorgeberechtigten Mutter
OLG Hamm, Beschluß vom 03.04.1995 - Aktenzeichen 15 W 35/95
DRsp Nr. 1996/3293
Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern und der Rückkehr zu der sorgeberechtigten Mutter
1. Die Forderung nach der Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern und der Rückkehr zu der sorgeberechtigten Mutter kann sich als mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts beziehungsweise als unverschuldetes Elternversagen darstellen, wenn sie zu einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls führen würde.2. Besteht ein Pflegeverhältnis über einen längeren Zeitraum, so kann sich eine Beziehung entwickeln, die alle psychologischen Elemente einer guten Eltern-Kind-Beziehung enthält.3. In Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts ist anzustreben, daß ein Pflegeverhältnis sich nicht zu sehr verfestigt.4. Ergibt sich aus den Umständen, daß eine Gefährdung des Kindeswohls nur durch dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie ausgeschlossen ist, so kann die vormundschaftsgerichtliche Maßnahme nicht auf eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4BGB beschränkt bleiben. Vielmehr sind auch Maßnahmen nach §§ 166, 1666aBGB zu treffen (hier Teilentzug der elterlichen Sorge).